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Die Frage, ob und welches Essen Sie im Handgepäck mitnehmen dürfen, haben Sie sich genau wie viele andere Reisende vermutlich schon mindestens einmal oder sogar häufiger gestellt. Generell sowie grundsätzlich können Sie eine ganze Reihe von Lebensmitteln mit ins Flugzeug nehmen, jedoch gilt es hierbei sowohl ein paar gesetzlich verpflichtende als auch mehrere quasi ungeschriebene Regeln zu beachten. Die einfache Antwort lautet: Ja, Sie können so ziemlich alle Arten von Lebensmitteln mit ins Flugzeug nehmen.

Es gibt nur ein paar Einschränkungen, je flüssiger die genaue Konsistenz des jeweiligen Produkts ist. Als Anhaltspunkt zur diesbezüglichen Unterscheidung dienen dessen Eigenschaften. Lässt sich ein Lebensmittel verschütten, verteilen, versprühen, pumpen oder gießen, gilt es als Flüssigkeit, Gel, Creme, Aerosol oder Paste und fällt unter die international gültige 100-ml-Vorschrift. Von dieser betroffen sind neben Getränken wie Wasser, Säften und Limonaden auch Soßen sowie Essig und Öl, die somit ebenso nur in der besagten maximalen Menge und ausschließlich in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit höchstens 1 Liter Fassungsvermögen pro Person im Handgepäck transportiert werden dürfen. Nicht vollständig transparente Taschen, Tüten oder Tupperdosen sind hingegen für Flüssigkeiten im Handgepäck nicht zulässig.

Welche Richtlinien gelten für feste Lebensmittel im Flugzeug? Einiges ist erlaubt

Deutlich großzügiger und entspannter sind der Umgang mit als fest deklarierten Lebens- und Nahrungsmitteln im Handgepäck während eines Fluges, wobei Sie auch hierbei stets ein Auge auf die exakte Beschaffenheit des entsprechenden Produktes behalten sollten. So sind etwa streichfähiger Käse, Erdnussbutter, Konfitüre, Marmelade oder Nutella wie auch Gelees, Sirup, Salsa, Dips, Chutney, Brotaufstriche, Pudding, Salatdressing, Senf oder Hummus von der oben bereits genannten Flüssigkeitsregel betroffen. Schnittfester Käse wie zum Beispiel Appenzeller, Emmentaler und Cheddar sowie Fleisch, Wurst, Fisch und Meeresfrüchte im rohen, gekochten oder gefrorenen Zustand sowie im Ganzen oder in Scheiben bzw. Stücken geschnitten aber nicht.

Auch Eier sind an Bord erlaubt und sie müssen nicht einmal hart gekocht sein. Aber auch hier ist die Verpackung entscheidend, in ihrer natürlichen Schale dürfen sie mitgeführt werden. Ohne diese und beispielsweise als flüssige sowie gerührte Masse könnten sie zu leicht mit anderem verwechselt werden. Ob allerdings bekanntermaßen recht intensiv „duftende“ hart gekochte Eier als Reiseproviant für Flüge taugen und anderen Passagieren zugetraut werden sollten, müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Kuchen und Torten sind als Handgepäck erlaubt, egal ob ganz oder in Scheiben geschnitten. Muffins, Brownies, Krapfen, Knödel sowie gefüllte oder ungefüllte Donuts, Kekse, Lebkuchen, Trockenbackmischungen sowie belegte Brote/Sandwiches dürfen ebenso mitgenommen werden. Sie zählen jedoch als Handgepäck und Sie werden möglicherweise gebeten, sie unter den Sitz und nicht in das Gepäckfach zu legen.

Welche Nahrungsmittel sind im Flugzeug sonst verboten? Teils erstaunliche Regeln

Obwohl das Flüssigkeitsverbot nun schon seit vielen Jahren gilt, sind Reisende immer noch ob mancher Verbote verblüfft und eine Reihe von Produkten taucht immer wieder auf, wenn es um die am häufigsten beschlagnahmten Gegenstände an Flughäfen geht. Sie haben vielleicht noch nie daran gedacht, dass Honig eine Flüssigkeit ist, aber im Sinne der Flughafensicherheit wird er als eine solche betrachtet. Genau wie zahlreiche andere Produkte, die den oft schmalen Grat zwischen fest und flüssig überschreiten, sei es das in Großbritannien so populäre Hefeextrakt „Marmite“ oder indische Chutneys, die ebenfalls nur in Mengen unter 100 Milliliter mitgeführt werden dürfen. Sie glauben, dass Oliven eher als fest eingestuft werden müssten? Nun, dem ist zumindest laut den Regeln im globalen Flugverkehr nicht so, denn sie werden meist in Salzlake abgefüllt verkauft und gelten als flüssiges Produkt.

Ähnlich verhält es sich mit allem, was sonst noch üblicherweise in Öl, Essig oder Salzlake verkauft wird, wie Antipasti, Kapern, Sardellen und Gewürzgurken, die deshalb ebenfalls als flüssig gelten. In Bezug auf die an vielen Flughäfen erhältlichen und als Verpflegung für unterwegs auch sehr beliebten Salatschalen to go muss darum ebenso ein wenig differenziert werden. Zwar dürfen Sie in der Regel solche Salate in einer sicher verschließbaren und transparenten Plastikschale mit an Bord bringen sowie während des Flugs verzehren. Das Dressing darf sich jedoch nicht im gesonderten Behältnis befinden und mehr als 100 Milliliter betragen.

Aber je nachdem, wohin Sie fliegen, können Sie den Salat nach der Ankunft am Ziel möglicherweise nicht mehr aus dem Flugzeug mitnehmen, denn die Vorschriften für Frischwaren sind in manchen Ländern sehr streng: In Australien und den USA ist es internationalen Reisenden strikt untersagt, jegliches frisches Obst und Gemüse mitzubringen. Seit dem „Brexit“ dürfen außerdem von britischen Flughäfen in die EU reisende Fluggäste weder in ihrem Handgepäck noch aufgegebenen Gepäck keinerlei Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie die meisten Obst- und Gemüsesorten mehr mitbringen. Um sicher zu gehen, ob Sie Salatschalen to go nicht nur als Proviant während des Flugs erlaubt sind, sondern auch eingeführt werden können, informieren Sie sich am besten rechtzeitig vor Abreise über entsprechende Vorschriften am jeweiligen Reiseziel.

Tipps für Verpflegung auf einer Flugreise: Sicherheit und Rücksicht vor Geschmack

Doch selbst wenn hier aufgeführte und weitere Speisen generell in Sicherheitsbereichen sowie bei Flügen erlaubt sind, können diese zusätzliche Kontrollen verursachen und/oder zur Mitnahme verweigert werden, wenn etwa bei der Durchleuchtung des Handgepäcks Alarm ausgelöst wird und deren Verpackung manipuliert, nicht ausreichend oder gefährlich zu sein scheint. Solche Entscheidungen liegen letztlich immer im Ermessensspielraum des Personals, welches im Zweifelsfall wohl überall die allgemeine Sicherheit über individuelle Wünsche der Passagiere stellt und genau hierzu auch gesetzlich verpflichtet ist.

Darf man im Handgepäck Essen mitnehmen ist somit also keine nur nach den Aggregatzuständen fest oder flüssig zu beantwortende Frage, sondern auch stets abhängig von der aktuellen Sicherheitslage am betreffenden Flughafen sowie dessen Standort und nicht zuletzt auch am Zielort. Zwar darf Ihnen das Sicherheitspersonal die Mitnahme von erwiesenermaßen zulässigen Nahrungsmitteln nicht aus schierer Schikane und Willkür verbieten. Es ist aber wenig ratsam, um jeden Preis auf einer solchen zu beharren oder sogar einen lautstarken Streit zu provozieren.

Lebensmittel sicher verpacken

Die Diensthabenden sitzen letzten Endes immer am längeren Hebel und können auch veranlassen, dass Sie beanstandete Produkte statt im Handgepäck im aufzugebenden Gepäck verstauen müssen, was lästige Wartezeiten sowie Verzögerungen nach sich ziehen kann. Wenn Sie also vorhaben, einige erlaubte essbare Souvenirs von Ihren Reisen im Handgepäck oder restlichen Gepäck mit nach Hause zu bringen, sollten Sie sich gut vorbereiten. Luftpolsterfolie, Paketklebeband sowie stabile Plastiktüten sind gutes Verpackungsmaterial. Verschließen Sie die Deckel aller Gläser und Flaschen mit Klebeband, wickeln Sie sie fest in Luftpolsterfolie ein und stecken Sie sie dann in etwas Weiches und Schützendes wie Slips, Socken oder Turnschuhe oder rollen Sie größere Gegenstände in Kleidungsstücke ein.

Achten Sie auch darauf, dass Sie von Anfang an genügend Platz für Ihr Gepäck haben: Das Letzte, was Sie wollen, ist, dass Sie etwas zurücklassen müssen, weil es nicht mehr hineinpasst, oder dass Sie eine hohe Gebühr für die Überschreitung des Gewichtslimits zahlen müssen. Für sämtlichen Proviant, den Sie während des Fluges genießen möchten, empfiehlt sich dahingegen die goldene Regel für Flug- wie alle anderen in Gesellschaft von Fremden unternommenem Reisen: Nehmen Sie nur Speisen mit an Bord, die Sie selbst nicht riechen würden, wenn jemand anderes sie mitbringt. Sozialverträglichkeit sollte hier das Maß der Dinge sein, weshalb zu knusprige, scharfe und klebrige sowie speziell auch allergische Attacken auslösende Nahrungsmittel wie etwa Erdnüsse besser zu Hause oder im Hotel bleiben.

Fazit: Nicht alles, was bei Flugreisen heutzutage erlaubt ist, ist auch erwünscht

Angesichts des bislang Geschriebenen sollte also weitgehend klar geworden sein, dass an Bord zwar die meisten festen Nahrungsmittel durchaus für die Mitnahme im Handgepäck erlaubt sind, Sie aber aus Gründen eines für alle Passagiere möglichst angenehmen Flugs auf manche womöglich zu stark duftende Speisen verzichten oder diese so hermetisch wie möglich verpacken sollten. Darf man im Handgepäck Essen mitnehmen, bezieht sich also nicht nur auf die hier erörterten juristischen Aspekte, sondern berührt darüber hinaus auch diejenigen Fragen von Anstand, Empathie und Mitgefühl.

Gerade bei längeren Flügen sind womöglich manche Menschen mit ausgeprägter Flugangst sowieso schon starkem Stress ausgesetzt, der sicher nicht schwächer wird, wenn sie auf engem Raum zusätzlich noch mit extremen Gerüchen von Käse, Knoblauch oder Zwiebeln „bombardiert“ werden. Keine Gedanken müssen Sie sich allerdings machen, was die Mitnahme von Babynahrung oder Medikamenten betrifft. Glücklicherweise gelten die ansonsten strengen Vorschriften über die Mitnahme von Flüssigkeiten nicht für Babyartikel.

Sie können also so viel Babymilch, Babynahrung und sterilisiertes Wasser mit ins Handgepäck nehmen, wie Sie für die Reise benötigen, vorausgesetzt natürlich, Sie reisen auch tatsächlich mit Baby. Sie können auch Behältnisse mit Muttermilch mitnehmen, sofern sie nicht mehr als zwei Liter fassen und der Inhalt nicht gefroren ist. Bedenken Sie jedoch, dass Sicherheitskräfte am Flughafen die Behälter möglicherweise öffnen wollen, um die Flüssigkeiten zu begutachten und in manchmal können Sie sogar dazu aufgefordert werden, Babynahrung oder Muttermilch zu probieren.

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