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Diese Frage lässt sich mit einem klaren Ja und einem ebenso klaren Nein beantworten. Das „Nein“ gilt für die finanzielle Seite. Der Staat übernimmt für Privatpersonen keine Rückzahlung oder andere finanzielle Leistungen, um vorhandene Schulden zu tilgen.
Aber die Hilfe vom Staat unterstützt die Eigeninitiative, um sich aus seinem Schuldenkarussell zu befreien. Dies geschieht durch das Angebot von Schuldnerberatungsstellen, die von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Ursachen für Schulden

Die Ursachen für eine finanzielle Schieflage sind vielfältig. Dies können unvorhersehbare Ereignisse sein, die den Ratenzahlungsplan negativ beeinflussen. Beispiele sind eine Verringerung des Einkommens durch Arbeitslosigkeit, durch eine Scheidung, durch Krankheit oder durch den Wegfall eines Zweiteinkommens. Aber auch unwirtschaftliches Verhalten, beispielsweise der Erwerb von nicht unbedingt nötigen Konsumgütern während der Laufzeit eines Darlehens für eine andere Anschaffung. Daraus resultiert, dass nach Abzug der regelmäßigen Lebenshaltungskosten der finanzielle Rahmen nicht mehr ausreicht, um die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu bezahlen.

Unterschied zwischen Schulden und Überschuldung

Verschuldung

Schulden zu haben, ist etwas relativ Normales. Die meisten Menschen machen irgendwann Schulden. Solange sie in der Lage sind, die Zahlungen aus eigenem und in der vereinbarten Zeit selbst zu begleichen, besteht auch kein Problem.
Wenn die Rückzahlungen, aus welchem Grund auch immer, ins Stocken geraten oder die Übersicht über die Verbindlichkeiten nicht mehr vorhanden ist oder der Gerichtsvollzieher regelmäßig vor der Tür steht, ist es allerhöchste Zeit darüber nachzudenken, ob eine Überschuldung besteht.

Überschuldung

Wenn es nicht mehr gelingt, alle Verbindlichkeiten so wie geplant zurückzuzahlen, ist die Verschuldung zu einer Überschuldung geworden. Es ist schwierig und oft auch schmerzhaft, zu der Einsicht zu gelangen, dass eine Überschuldung besteht. Häufig werden dafür Jahre benötigt, in denen der Versuch unternommen wird, die Gläubiger mindestens teilweise zu befriedigen. Es bleibt jedoch nicht nur bei der ursprünglichen Schuld.

Durch Kosten und Zinsen steigen die Schuldforderungen weiter an. Manche Gläubiger schalten ein Inkassobüro, wie beispielsweise ein Inkasso Hamburg, ein und es entstehen noch mehr Kosten. Bei allem Bemühen reicht das eigene Einkommen irgendwann hinten und vorne nicht mehr aus, um den ständig wachsenden Berg der Forderungen zu überwinden. Die Situation erscheint ausweglos und lässt sich auch durch Teilzahlungen kaum noch verbessern. Die Verteilung des Einkommens wird zwischen den verschiedenen Gläubigern hin und her geschoben, ohne dass ein Ende abzusehen ist.

Die Erkenntnis, dass es so nicht weitergehen kann und Hilfe benötigt wird, ist nicht angenehm und löst oft auch Scham aus, aber es ist der erste Schritt, um sich aus dem finanziellen Sumpf zu befreien.

Die staatliche Schuldnerberatung

Die Kommunen sind dafür zuständig, ein Angebot für eine Schuldnerberatung zu machen. Verantwortlich für die Umsetzung sind Landkreise und kreisfreie Städte. Dies geschieht teilweise durch eigene kommunale Schuldnerberatungsstellen. Sie können auch mit freien Wohlfahrtsverbänden wie beispielsweise der Caritas, dem Diakonischen Werk, dem Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt zusammenarbeiten und diese bieten dann im Auftrag der Kommune die Beratung an. Ziel einer jeden Beratung ist es, eine individuelle Lösung zu finden.

Die Beratungsstellen des Staates stehen jedem privaten Haushalt zur Verfügung, der hilfebedürftig oder vom sozialen Abstieg bedroht ist. Sozialämter und insgesamt die Sozialhilfeverwaltung geben gerne Auskunft, wo in der Nähe beratende Hilfe vom Staat zu finden ist.

Rechtzeitig mit einem Schuldnerberater reden

Gut wäre es, wenn bereits bei den ersten Symptomen für finanzielle Probleme eine Beratung in Anspruch genommen würde. Die folgenden Situationen sind ein Hinweis, der beachtet werden sollte.

  • Dringende Anschaffungen sind nur über Ratenkäufe machbar.
  • Das Bankkonto ist mindestens öfter oder sogar jeden Monat überzogen.
  • Die Gläubiger schicken Mahnschreiben.

Schuldnerberater wissen, dass die besten Erfolge erreicht werden, wenn die vom Staat angebotene Hilfe von dem Betroffenen frühzeitig angenommen wird.

Wie sieht die Hilfe vom Staat aus?

Die Aufgabe der Schuldnerberatung besteht darin, gemeinsam mit dem Schuldner einen individuellen Lösungsweg zu erarbeiten. Es ist eine Hilfe zur Selbsthilfe und sie ist kostenfrei. Bei der Entwicklung eines zukunftsorientierten Vorgehens, um die Finanzen zu sanieren, werden die wirtschaftlichen und die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigt.

Schuldnerberater sehen eine ihrer Aufgaben darin, den betroffenen Menschen zu motivieren und ihm eine positive Zukunft und eine zuversichtliche Lebensplanung zu ermöglichen. Hierzu gehört auch, dass im Gespräch geklärt wird, welche der geschilderten Ursachen in dem persönlichen Fall der Ausgangspunkt für die gesamte Entwicklung war und welche Aspekte weiteren Einfluss ausgeübt haben.

Zu den Instrumenten, um mithilfe der Schuldnerberatung aus der finanziellen Krise zu kommen, sind die Erstellung eines Wirtschafts- und Tilgungsplanes sowie das Verhandeln mit den Gläubigern. Sofern eine Umschuldung via Banken denkbar ist, hilft die Schuldenberatung dabei. Alle Schuldnerberater unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht und behandeln alle Informationen von den Ratsuchenden strikt vertraulich.

Gewerbliche Anbieter für Schuldnerberatungen

In diesem Bereich ist Vorsicht geboten. Nicht jedes verlockende Hilfsangebot ist eine wirkliche Hilfe oder fundierte Beratung. Angebote, die eine schnelle Soforthilfe versprechen oder ausschließlich online zur Verfügung stehen, sollten vor der Inanspruchnahme gründlich hinterfragt werden. Insbesondere sollte gleich zu Anfang nach Kosten, die durch die Beratung entstehen können, gefragt werden.

Es ist verführerisch nicht die langen Wartezeiten bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen abwarten zu müssen, sondern kurzfristig auf ein Angebot für eine Soforthilfe einzugehen. In der Regel handelt es sich dabei um gewerbliche Anbieter, die sich über Honorare und Gebühren finanzieren und somit eine weitere finanzielle Belastung darstellen.

Unseriöse Anbieter erkennen

Achten Sie auf folgende Hinweise, um potentielle Risiken einzuschätzen:

Reißerische Werbung

Nicht wer am lautesten schreit, hat die beste Beratung. Eine gute Beratung fokussiert sich auf den Betroffenen und die Lösung seiner Probleme, ohne an die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu denken.

Nur noch ein Zahlungsempfänger

Es wird versprochen, dass nur noch eine Rate gezahlt werden muss und diese soll an die sogenannten Schuldenregulierung gezahlt werden. Dieser erläutert zwar, dass er sich um alles weitere kümmern wird, oft werden mit dieser Zahlung aber nur die Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die Gläubiger erhalten kein Geld von ihm.

Befugnis zur Rechtsberatung?

Lassen Sie sich nicht auf ein Duo bestehend aus Berater und Anwalt einlassen! Wenn der Berater nur die Daten des Schuldners aufnimmt und anschließend die Unterlagen an einen Anwalt gibt, entstehen regelmäßig doppelte Kosten.
Zur Schuldnerberatung und gegebenenfalls zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird eine Befugnis zur Rechtsberatung und eine Anerkennung für das Insolvenzverfahren benötigt. Spätestens dann wird die Einschaltung eines Anwaltes unumgänglich und es entstehen weitere Kosten.

Online-Schuldnerberatung

Auch hier ist große Vorsicht geboten. Insbesondere dann, wenn aus der Schuldnerberatung eine Verbraucherinsolvenz werden soll. Ein derartiges Verfahren ausschließlich über Telefon oder Internet, also ohne jeden persönlichen Kontakt, durchzuführen, kann ein Fehler sein. Es gibt einige Gerichtsurteile, nach denen eine persönliche Beratung vorab zwingend notwendig ist, wenn der Betroffene einen Insolvenzantrag stellen will.

Die Kosten klären

Gleich zu Beginn eines Beratungsgespräches mit einem gewerblichen Anbieter sollten Sie die möglichen Kosten klären. Eine übersichtliche und leichtverständliche Kostenliste ist ein Muss für einen vertrauenswürdigen Berater. Die Kosten sollten sich nach objektiven Vorgaben berechnen lassen. Ein Beispiel wäre die Anzahl der Gläubiger als Berechnungsgrundlage.

Hausbesuche

Ein Indiz für einen unseriösen Berater kann das Angebot eines Hausbesuches sein. Seriöse Anbieter verfügen über geeignete Geschäftsräume und empfangen dort ihre Klienten. Außerdem drängen sie nicht zum Unterschreiben eines Vertrages und sind mit einer Bedenkzeit einverstanden.

Vertrag mit Finanzberater

Im Beratungsvertrag sollten nicht nur Verwaltungstätigkeiten (beispielsweise das Führen von Gläubigerlisten und Forderungen, das Weiterleiten von Raten oder die Kontoführung) enthalten sein. Wichtig ist, dass die Rechtsberatung und die Vertretung in Rechtsangelegenheiten ein wichtiger Bestandteil des Vertrages sind. Es gibt normalerweise keinen Grund, weitere Verträge zu unterschreiben.

Mitwirkung des Betroffenen

Eine Schuldnerberatung wird nur dann erfolgreich sein können, wenn sich der Schuldner aktiv und langfristig für seinen Erfolg einsetzt.

Hierzu muss der Betroffene willens sein, sich auf die folgenden Punkte einzulassen:

  • Es müssen alle Schulden und alle Einnahmen offengelegt werden.
  • Die Empfehlungen des Schuldnerberaters müssen befolgt und Absprachen eingehalten werden.
  • Gegebenenfalls muss die Haushaltsführung geändert werden.

Nur durch die Einsicht in die Notwendigkeit der obigen Aufgaben und die Umsetzung dieser ist es möglich, mit der Unterstützung durch eine Schuldnerberatung das anvisierte Ziel zu erreichen.

Vorteile durch eine staatliche Schuldnerberatung

Die Hilfe und Beratung beinhaltet, dass die wirtschaftliche Existenz des Schuldners durch einen Tilgungsplan nicht gefährdet wird. In diesem Rahmen werden Raten mit den Gläubigern ausgehandelt, die zu einer Reduzierung und schlussendlich zu einem Ausgleich der Schulden führen sollen.

Ist dieses Ziel nicht erreichbar, so ist die staatliche Schuldnerberatung berechtigt eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches mit den Gläubigern auszustellen. Ein Scheitern kann wegen der insgesamt schlechten Situation des Schuldners möglich sein oder weil die Gläubiger sich auf keine Verhandlungen einlassen wollen.

Es ist nur möglich, einen Antrag auf eine Privatinsolvenz zu stellen, wenn zuvor ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist und darüber eine formelle Bescheinigung erteilt wurde. Es werden nur Bescheinigungen vom Insolvenzgericht anerkannt, die von staatlichen Schuldnerberatungsstellen und karitativen Einrichtungen mit einer gesetzlich fundierten Anerkennung gemäß § 305 der Insolvenzordnung ausgestellt wurden oder von Anwälten für das Insolvenzrecht.

Ein weiterer Baustein der staatlichen Hilfe

Zum Schutz der wirtschaftlichen Existenz von Schuldnern hat der Gesetzgeber vor Jahren das Gesetz zum Kontopfändungsschutz reformiert. Seitdem muss eine Bank auf Antrag des Kontoinhabers ein bestehendes Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln. Mit dem P-Konto ist der automatische Schutz des unpfändbaren Freibetrages verknüpft. Dieser Betrag wird von Jahr zu Jahr neu berechnet. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt er monatlich 1.330,16 Euro. Gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kann der freie Grundbetrag erhöht werden, wenn Unterhaltsverpflichtungen erfüllt werden. Außerdem erhöht der bescheinigte Empfang von Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und Kindergeld den unpfändbaren Sockelbetrag.

Fazit

Nach dem Erkennen, dass einem das Leben von einer Schuldenspirale erschwert wird, ist es eine sehr gute Idee, die kostenlose Hilfe vom Staat in Anspruch zu nehmen. Je früher dies geschieht, umso größer sind die Erfolgschancen. Die kommunalen oder karitativen Beratungsstellen verfolgen bei der Schuldnerberatung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen und sind deshalb als neutral anzusehen. Ihr Ziel ist es, dem Schuldner zu helfen, um sich eine schuldenfreie Zukunft aufzubauen.

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